Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) Web-Pflegevertrag
1.
Allgemeines
Folgende Pflegevertragsbedingungen (AGB
WebPflege) sind
Bestandteil aller Pflegeverträge und ergänzend
zu den AGB WebDesign,
die ihre volle Gültigkeit behalten. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie
schriftlich bestätigt wurden. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.
2.
Pflegevertragszeiten
Der Pflegevertrag gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor der automatischen Vertragsverlängerung schriftlich gekündigt wird. Es besteht kein Anspruch auf evtl. vorhandenes Restguthaben.
3. Leistungen:
Zu den Pflegevertrags-Leistungen gehören auch:
- Auf Wunsch Einrichtung eines Gästebuchs
- Einrichtung eines Web - Counters
- Erstellung von Info - Seiten, Foren, Umfragen
- grafische Veränderungen
- nachträgliche Textkorrekturen, Ergänzungen
- Animationsänderungen
- Mithilfe bei Anmeldungen an Suchmaschinen
- Preis- und
Produktänderungen
- Designänderungen
- Bau zusätzlicher
Seiten (nur innerhalb einer Paketgröße)
- Foto-Arbeiten
- Anfahrtszeiten
4.
Pflegevertragskosten/Abwicklung
Je
nach Homepage-Paket kaufen Sie ein vorher vereinbartes
Bearbeitungs-Stunden-Kontingent, welches von Reitz Dienstleistungen
(Enter4web)
bei Änderungen bzw. Ergänzungen sozusagen abgearbeitet
wird. Der Preis richtet sich nach der Größe des Kontingents
(Mengenrabatt). Sind die Bearbeitungs-Stunden aufgebraucht,
wird Ihnen das nächste Kontingent berechnet. Beispiel
1: Sie kaufen
ein Stunden-Kontingent im Januar von 20 Stunden
Bearbeitungszeit. Da nicht viele Änderungen vorgenommen
wurden, haben Sie im Januar des Folgejahres noch 9 Stunden übrig.
Sie erhalten dann natürlich keine Rechnung. Zum Einen
verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres
Jahr - zum Anderen gehen keine gekauften Beabeitungsstunden
verloren, selbst wenn es noch über ein Jahr dauern würde,
diese Stunden aufzubrauchen. Beispiel
2: Sie kaufen
das gleiche Kontingent (20 Stunden) im Januar.
Bereits im Mai haben Sie umfangreiche Änderungen vorzunehmen,
die 17 Stunden aufbrauchen. Im Juni möchten Sie die
kompletten Preise Ihrer Artikel änden, die voraussichtlich
7 Stunden verbrauchen werden. In diesem Falle erhalten
Sie bereits unterjährig, also in diesem Fall hier -
nach 6 Monaten, die nächste Rechnung, da das Kontingent
fast aufgebraucht ist und für die geplanten Tätigkeiten
nicht ausreicht.
Grundsätzlich
gilt: Es verjähren keine Stunden, die nächste Rechnung
ist immer dann fällig, wenn das Kontingent aufgebraucht
ist bzw. das Kontingent für geplante Tätigkeiten nicht
ausreicht. Dies kann bereits nach wenigen Monaten oder
erst nach mehreren Jahren der Fall sein, je nach
Inanspruchnahme der Leistungen.
5. Zahlungsbedingungen
- Kontingente
sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten
- Der Betrag ist sofort nach
Rechnungserstellung fällig. Schecks gelten erst nach Gutschrift.
6.
Schlussbestimmungen
Diese
AGB WebPflege gelten bei Pflegeverträgen ergänzend zu
den AGB WebDesign, die Ihre Gültigkeit behalten. Hiermit
wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
Weitere Auskünfte erteilt unser
Kundenservice.
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