AGB Web-Pflege
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Web-Pflegevertrag

1. Allgemeines

Folgende Pflegevertragsbedingungen (AGB WebPflege) sind Bestandteil aller Pflegeverträge und ergänzend zu den AGB WebDesign, die ihre volle Gültigkeit behalten.
Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.

2. Pflegevertragszeiten

Der Pflegevertrag gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor der automatischen Vertragsverlängerung schriftlich gekündigt wird. Es besteht kein Anspruch auf evtl. vorhandenes Restguthaben.

3. Leistungen:

Zu den Pflegevertrags-Leistungen gehören auch:

  • Auf Wunsch Einrichtung eines Gästebuchs
  • Einrichtung eines Web - Counters
  • Erstellung von Info - Seiten, Foren, Umfragen
  • grafische Veränderungen
  • nachträgliche Textkorrekturen, Ergänzungen
  • Animationsänderungen
  • Mithilfe bei Anmeldungen an Suchmaschinen
  • Preis- und Produktänderungen
  • Designänderungen
  • Bau zusätzlicher Seiten (nur innerhalb einer Paketgröße)
  • Foto-Arbeiten
  • Anfahrtszeiten

4. Pflegevertragskosten/Abwicklung

Je nach Homepage-Paket kaufen Sie ein vorher vereinbartes Bearbeitungs-Stunden-Kontingent, welches von Reitz Dienstleistungen (Enter4web) bei Änderungen bzw. Ergänzungen sozusagen abgearbeitet wird. Der Preis richtet sich nach der Größe des Kontingents (Mengenrabatt).
Sind die Bearbeitungs-Stunden aufgebraucht, wird Ihnen das nächste Kontingent berechnet.
Beispiel 1:
Sie kaufen ein Stunden-Kontingent im Januar von 20 Stunden Bearbeitungszeit. Da nicht viele Änderungen vorgenommen wurden, haben Sie im Januar des Folgejahres noch 9 Stunden übrig. Sie erhalten dann natürlich keine Rechnung. Zum Einen verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr - zum Anderen gehen keine gekauften Beabeitungsstunden verloren, selbst wenn es noch über ein Jahr dauern würde, diese Stunden aufzubrauchen.
Beispiel 2:
Sie kaufen das gleiche Kontingent (20 Stunden) im Januar. Bereits im Mai haben Sie umfangreiche Änderungen vorzunehmen, die 17 Stunden aufbrauchen. Im Juni möchten Sie die kompletten Preise Ihrer Artikel änden, die voraussichtlich 7 Stunden verbrauchen werden. In diesem Falle erhalten Sie bereits unterjährig, also in diesem Fall hier - nach 6 Monaten, die nächste Rechnung, da das Kontingent fast aufgebraucht ist und für die geplanten Tätigkeiten nicht ausreicht.

Grundsätzlich gilt: Es verjähren keine Stunden, die nächste Rechnung ist immer dann fällig, wenn das Kontingent aufgebraucht ist bzw. das Kontingent für geplante Tätigkeiten nicht ausreicht. Dies kann bereits nach wenigen Monaten oder erst nach mehreren Jahren der Fall sein, je nach Inanspruchnahme der Leistungen.

5. Zahlungsbedingungen

  • Kontingente sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten
  • Der Betrag ist sofort nach Rechnungserstellung fällig. Schecks gelten erst nach Gutschrift.

6. Schlussbestimmungen

Diese AGB WebPflege gelten bei Pflegeverträgen ergänzend zu den AGB WebDesign, die Ihre Gültigkeit behalten. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen.

Weitere Auskünfte erteilt unser Kundenservice.

  

 


 
 

 

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